Beispielrechnungen
Weiterbildungsprämie
Als Mechaniker hat Herr Mustermann ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.500 Euro. Um technisch auf dem neuesten Stand zu bleiben, möchte er eine Weiterbildung machen, die 300 Euro kostet. Da Herr Mustermann unter der Einkommensobergrenze liegt, bewilligt ihm der Berater den Gutschein im Wert von 154 Euro. Die verbleibenden 146 Euro für die Kursgebühr zahlt Herr Mustermann selbst.
Weiterbildungssparen
Frau Mustermann will ihre Fremdsprachenkenntnisse auffrischen. Der Kurs kostet 800 Euro. Nach Abzug der maximal möglichen Weiterbildungsprämie i. H. v. 154 Euro bleiben 646 Euro, die Frau Mustermann selbst bezahlen muss. Da sie seit einigen Jahren auf ein Sparkonto für Vermögenswirksame Leistungen einzahlt, entnimmt sie daraus den Restbetrag. Als Geringverdienerin hat sie weiterhin Anspruch auf die volle Arbeitnehmersparzulage.
Weiterbildungsdarlehen
Herr Mustermann möchte an einer Weiterbildung teilnehmen. Die Gesamtkosten für Kursgebühr und tägliche Anreise zu Provadis betragen 1.500 Euro. Um diese Kosten zu finanzieren, nimmt Herr Mustermann ein zinsgünstiges Weiterbildungsdarlehen auf, das er später monatlich in Raten von etwa 45 Euro zurückzahlt.
Die wichtigsten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung im Überblick. Informieren Sie sich, welche Möglichkeiten für Sie offen stehen, um Ihr berufliches Weiterkommen zu finanzieren und zu fördern.
Finanzierungsmodelle für Provadis-Seminare
Welche Finanzierungsmodelle bietet Provadis?
Ratenplan 1: Jährliche Zahlung im Voraus
Zahlbar zu Beginn des Seminars und jeweils im Januar des Folgejahres.
Ratenplan 2: Monatliche Zahlung
Zahlbar jeweils am Ende des Monats in Kombination mit einer Einzugsermächtigung.
Ratenplan 3: Jährliche Zahlung im Nachhinein
Start: November des laufenden Seminarjahres - zahlbar Ende November + 2,5%.
Meister-BAföG
Wer wird gefördert?
Die Förderung gilt für viele Berufsbereiche. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Abschluss. Die berufliche Qualifikation darf dem angestrebten Fortbildungsabschluss allerdings nicht gleichwertig sein.
Förderung nach SGB III (WeGebAU-Programm)
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige über 45 Jahre in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie Geringqualifizierte. Als gering qualifiziert gilt etwa, wer keinen Berufsabschluss absolviert hat. Arbeitgeber, die Mitarbeiter freistellen, erhalten Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitsausfall.
Weiterbildungsprämie
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare). Ausgenommen sind Arbeitslose oder Menschen, die Anspruch auf andere Finanzierungshilfen haben (z. B. "Meister-BAföG").
Weiterbildungssparen
Was und Wer wird gefördert?
Erwerbstätige, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit Anspruch auf die Vermögenswirksamen Leistungen ansparen, können mit einer Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen rechnen. Die Arbeitnehmersparzulage erhält, wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) bezieht.
Weiterbildungsdarlehen
Wer wird gefördert?
Jeder Weiterbildunsinteressierte, der ein Weiterbildungsdarlehen in Anspruch nehmen möchte.
Bildungsgutschein
Wer wird gefördert?
Arbeitslose, aber auch Erwerbstätige, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Die Weiterbildung muss die Rückkehr in den Arbeitsmarkt bzw. Sicherstellung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht stellen. Auch Beschäftigte sind im Ramen des WeGebAU-Programms (SGB III) förderbar.
Qualifizierungsschecks (Hessen)
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer in hessischen Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern ohne anerkannten Berufsabschluss oder über 45 Jahre.
Weiterbildungsstipendien und Begabtenförderung
Für begabte junge Leute mit abschlossener Berufsausbildung, die mehr aus ihrem Beruf machen wollen gibt es hier Informationen zu Stipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. http://www.begabtenfoerderung.de
Steuerliche Absetzbarkeit von Fort- und Weiterbildungsgebühren
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwändungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar. Teilnehmer an Weiterbildungen oder Studiengängen können die Bildungsgebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass die Maßnahme beruflich veranlasst ist.
Finanzierungstipps für Studieninteressierte
Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Finanzierungstipps für Berufstätige, Abiturienten und Auszubildende, die ein Studium an der Provadis Hochschule beginnen möchten.
Kontakt
Für spezielle Anliegen sprechen Sie bitte unsere Experten an. Sie helfen Ihnen gerne weiter.
