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Was ist das?
Der Prämiengutschein ist Kernelement des Konzepts „Bildungsprämie“, der Anspruch auf einen Teil der Weiterbildungskosten gewährt.

Was wird gefördert?
Die jährlich einmalige Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsmaßnahme darf nicht im Betrieb des Arbeitnehmers stattfinden und muss über eine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.

Wer wird gefördert?
Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare). Ausgenommen sind Arbeitslose oder Menschen, die Anspruch auf andere Finanzierungshilfen haben (z. B. "Meister-BAföG").

Wie wird gefördert?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Erwerbstätige in Deutschland in ihrer beruflichen Weiterbildung mit bis zu 500 Euro Zuschuss in Form eines Prämiengutscheins. Damit können sie einmal im Jahr einen Kurs oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung zur Hälfte bezahlen. Weitere Förderungen können aus Mitteln der beiden anderen Komponenten der Bildungsprämie bezogen werden. Eine kostenlose Beratung ist Pflicht für jeden, der die Bildungsprämie in Anspruch nehmen möchte. Unter der kostenlosen Tel. Nr. 0800/2623000 können Sie sich informieren, wo die nächste Beratungsstelle in ihrer Region ist und welche Unterlagen sie zum Gespräch mitbringen müssen. Weitere Informationen und ein virtueller Berater unter http://www.bildungspraemie.info/.