Schadhafte elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind eine große Gefahrenquelle für alle Beschäftigten. Deshalb haben alle Unternehmer*innen dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Hierzu zählen neben Werkzeugen und Maschinen auch alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Handynetzteile, Wasserkocher usw.. Die Prüfung muss nach der Betriebssicherheitsverordnung durch eine befähigte Person erfolgen. Das heißt, dass man durch seine Berufsausbildung, Erfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Die Zeit zwischen zwei Prüfungen richtet sich i.d.R. nach dem Belastungs- oder Benutzungsgrad.
Auf den Bildern siehst du wie wir lernen ortsveränderliche Geräte mithilfe von Durchführungsanweisungen als Richtwert zu prüfen.
Geräte der Schutzklassen II werden z.B. so geprüft:
Sichtprüfung -> Messung Isolationswiderstand-> Messung Berührungsstrom -> Nachweis der sicheren Trennung->Funktionsprüfung -> Dokumentation
Geprüfte Geräte werden mit einer Prüfplakette versehen.
So können wir feststellen ob ein elektrisches Betriebsmittel bereits überprüft wurde und wann es wieder geprüft werden muss.
WICHTIG!
Niemals als „ungelernte Fachkraft“ an Geräten oder Maschinen herumbasteln!
Überlass diese Arbeit den Profis, es könne gefährlich sein.