Grundlage für die Weiterbildung ist die aktuelle Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Industriemeister / „Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Chemie“. Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisations-entwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die Grundstruktur der Weiterbildungsmaßnahme Industriemeister Chemie besteht aus den folgenden 12 Qualifikations- und Handlungsbereichen:
Fachübergreifende Basisqualifikationen
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Rechtsbewusstes Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Chemische Produktion
- Verfahrens- und Anlagentechnik
- Prozessleittechnik
- Personalführung und -entwicklung
- Betriebliches Kostenwesen
- Verantwortliches Handeln im Betrieb
- Information und Kommunikation
- Spezialisierungsgebiet: Technologie
Die Inhalte zur Vorbereitung auf das notwendige Ablegen der Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) werden bei Bedarf vermittelt.