Was ist das?
Eine staatliche Förderung für Aufstiegsfortbildungen, die Berufstätige nach einer Ausbildung bei der Weiterbildung unterstützen soll.
Wer wird gefördert?
Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.
Welche Maßnahme ist förderungsfähig?
Förderungsfähige Fortbildungsveranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen: Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss eine abgeschlossene Erstausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf voraussetzen. Die Maßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem BBiG, der HwO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
Wie wird gefördert?
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen über die KFW-Bank. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.
Nach Bestehen der Prüfung können 40 Prozent des restlichen Darlehens erlassen werden.
Beispielrechnung:
Kursgebühr 7995,00 €
Abzüglich 40 % Aufstiegs-BAföG -3198,00 €
Abzüglich 40 % vom Restbetrag bei bestandener Prüfung* -1918,80 €
= GESAMTBETRAG 2878,20 €
* sofern bei der KFW-Bank ein Darlehen für den Restbetrag beantragt wurde
Die Gesamtförderung liegt somit bei 64 %, d.h. bei einer Lehrgangsdauer von 24 Monaten und der vollständigen Nutzung der Förderung beträgt ihre Eigenanteil pro Monat umgerechnet 120 €.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de