Welche Maßnahme ist förderungsfähig?
Förderungsfähige Fortbildungsveranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen: Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss eine abgeschlossene Erstausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf voraussetzen. Die Maßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem BBiG, der HwO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten, die über dem Niveau einer Facharbeitenden-, Gesellinen-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
Wie wird gefördert?
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen über die KFW-Bank. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.
Nach Bestehen der Prüfung können 50 Prozent des restlichen Darlehens erlassen werden.
Beispielrechnung für Präsenzfortbildung Industriemeister Chemie oder Pharmazie (m/w/d):
Kursgebühr 8235,00 €
Abzüglich 50 % Aufstiegs-BAföG -4117,50 €
Abzüglich 50 % vom Restbetrag bei bestandener Prüfung* -2058,75 €
= GESAMTBETRAG 2058,75 €
* sofern bei der KFW-Bank ein Darlehen für den Restbetrag beantragt wurde
Die Gesamtförderung liegt somit bei 75 %, d.h. bei einer Lehrgangsdauer von 24 Monaten und der vollständigen Nutzung der Förderung beträgt Ihr Eigenanteil pro Monat umgerechnet 88,78 €.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de