Mitarbeiter, die auf die Übernahme betrieblicher Führungsaufgaben vorbereitet werden.
Zum ersten Prüfungsteil („Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann (z. B. Chemikant, Pharmakant, Chemielaborant)
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten
Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. ohne vorangegangene Ausbildung eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zum zweiten Prüfungsteil („Handlungsspezifische Qualifikation“) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des ersten Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
2. ein weiteres Jahr Berufspraxis, welches einen wesentlichen Bezug zu den Aufgaben eines Industriemeisters mit Fachrichtung Pharmazie aufweist.
Die Provadis Vorbereitungskurse für Meister und Techniker werden empfohlen.
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