Grundlage für die Weiterbildung ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss ''Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Chemie'' vom 26. März 2014. Die Qualifikation zum Industriemeister Chemie umfasst drei Prüfungsteile:
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
(gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung)
- Handlungsspezifische Qualifikationen
Die
Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen gliedern sich in vier Themenfelder mit nachfolgenden Lernzielen:
- Rechtsbewusstes Handeln: Nachweis der Fähigkeit einschlägige Rechtsvorschriften berücksichtigen zu können; Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter unter arbeitsrechtlichen Aspekten zu gestalten; Gewährleistung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes nach rechtlichen Grundlagen sowie die Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen
- Betriebswirtschaftliches Handeln: Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte im Rahmen praxisbezogener Handlungen; Aufzeigen volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und Darstellung unterschiedlicher Unternehmensformen sowie Planung, Beurteilung und Beeinflussung betrieblicher Abläufe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung: Analyse von Projekten und Prozessen; Datenaufbereitung; Lesen technischer Unterlagen sowie Unterscheidung entsprechender Planungstechniken; Anwendung angemessener Präsentationstechniken
- Zusammenarbeit im Betrieb: Erkennen von Zusammenhängen des Sozialverhaltens und Beurteilung ihrer Auswirkungen; Ableitung angemessener Maßnahmen für eine zielorientierte, effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit; Berücksichtigung von Führungsgrundsätzen und Anwendung entsprechender Führungstechniken
Die
Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen werden gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung vermittelt und gliedern sich in folgende Lernziele:
- Allgemeine rechtliche Grundlagen
- Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Der Prüfungsteil der
Handlungsspezifischen Qualifikationen ist in die drei folgenden Handlungsbereiche unterteilt:
- Chemische Produktion
- Organisation, Führung und Kommunikation
- Spezialisierungsgebiet
Jeder dieser Handlungsbereiche beinhaltet unterschiedliche Qualifikationsschwerpunkte mit den nachfolgenden Lernzielen:
- Chemische Produktion
- Verfahrenstechnik und Anlagentechnik: Planung, Organisation und Überwachung von verfahrenstechnischen Prozessen zur Herstellung von Produkten; Berücksichtigung naturwissenschaftlich-technischer und mathematischer Gesetzmäßigkeiten; Erkennen von Zusammenhängen und Optimierungsmöglichkeiten sowie die Einleitung zweckentsprechender Maßnahmen
- Chemische Prozesse und Verfahren: Führung chemischer Reaktionen; Erkennen produktionstechnischer Zusammenhänge und Optimierungsmöglichkeiten; Beurteilung der Auswirkungen bei Änderungen der Prozessparameter bzw. Veränderung von Stoffen oder Stoffparametern
- Prozessleittechnik: Bewertung und Optimierung von Prozessen mit Hilfe von mess-, steuerungs- und regelungstechnischen Einrichtungen unter Berücksichtigung naturwissenschaftlich-technischer und mathematischer Gegebenheiten
- Organisation, Führung und Kommunikation
- Personalführung und –entwicklung: Einsetzen, Führen und Beurteilen des Personals sowie Festlegen von geeigneten Maßnahmen zu deren beruflichen Weiterentwicklung unter Beachtung der Qualifikationsanforderungen des Betriebes
- Betriebliches Kostenwesen: Übernahme von Kostenverantwortung; Beurteilung von kostenrelevanten Einflussfaktoren hinsichtlich der Entstehung von Kosten, der Entwicklung von Kostenstrukturen, der Kostenkalkulation sowie der Kostenplanung
- Verantwortliches Handeln im Betrieb (Responsible Care): Berücksichtigung der Vernetzung ökonomischer, ökologischer und sozialer Faktoren; Verantwortliches Handeln im Rahmen gesetzlicher Vorschriften und betrieblicher Vorgaben in den Bereichen Arbeits- und Anlagensicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
- Qualitätsmanagement: Anwendung von Methoden und Techniken zum qualitätsbewussten Handeln; Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Unternehmen
- Information und Kommunikation: Anwendung von Methoden und Systemen der Information und Kommunikation im Betrieb
- Spezialisierungsgebiet
- Technologie: Nachweis der Fähigkeit die Entwicklung einer Produktionskette ausgehend vom Rohstoff bis zum Produkt darstellen zu können